Änderung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes - Wr. GBG (3. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz) u.a. betreffend die Definition von mittelbarer Diskriminierung und von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Übergehung bei Bewerbungen oder Beförderungen binnen 6 Monaten und wegen sexueller Belästigung binnen 3 Jahren und die Anhebung der Zahl der Kontaktfrauen ab 6. 4. 2001. Landesgesetz; LGBl f. Wien 2001/21, 21. Stück, ausgegeben am 5. 4. 2001.