In der Sitzung des Nationalrates am 3. 12. 2003 wurden die Änderungen des UStG, die ursprünglich bereits im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2003 erfolgen sollten (siehe zum Ministerialentwurf ARD 5439/2/2003, zur Regierungsvorlage ARD 5447/1/2003 und zum Beschluss des NR ARD 5453/2/2003) und mit denen u.a. die Gleichstellung der Eigenverbrauchstatbestände mit Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen erfolgt, nunmehr beschlossen (ein entsprechender Selbständiger Antrag wurde im Zuge der Beratungen über die RV zum Wachstums- und Standortgesetz 2003 vom Finanzausschuss eingebracht; Bericht und Antrag des Finanzausschusses 27. 11. 2003, 325 BlgNR XXII. GP).