In einem Art XV sieht das Budgetbegleitgesetz 1998, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, eine Änderung des UStG vor, mit der die bisherige im Gesetz geregelte Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen keine Voranmeldung einreichen zu müssen, umgestaltet wird. Es wird zunächst gesetzlich eine grundsätzliche Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eingeführt. Der BMF soll aber mit Verordnung vorsehen können, dass in bestimmten Fällen auf die Einreichung von Voranmeldungen verzichtet wird. Es ist beabsichtigt, zeitgleich mit der Veröffentlichung der in Aussicht genommenen Gesetzesänderung im BGBl eine Verordnung zu verlautbaren. In dieser soll im Wesentlichen vorgesehen werden, dass die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung bei rechtzeitiger Entrichtung der Vorauszahlung (weiterhin) entfällt. Anders als bisher soll hingegen eine Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung jedenfalls dann angeordnet werden, wenn