Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 (LAG) geändert wird.
BGBl I 2001/104, ausgegeben am 7. 8. 2001.
Durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist in einigen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft die Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Genossenschaften in andere Gesellschaftsformen notwendig. Da diese Rechtsformwechsel keine Auswirkungen auf die anzuwendenden arbeitsrechtlichen Regelungen haben sollen und um das LAG für die betroffenen Arbeitnehmer weiterhin beibehalten zu können, wird der Geltungsbereich des § 5 Abs 4 LAG auf aus land- und forstwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenschaften hervorgegangenen Nachfolgeunternehmen jeder Rechtsform, solange der bisherige Unternehmensgegenstand beibehalten wird, erweitert.