durch Art 27 StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, 63. Stück, ausgegeben am 30. 4. 1996
Das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, BGBl. Nr. 408/1990, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel XXI Abs 1 wird der Ausdruck "zweiten Lebensjahres des Kindes" durch den Ausdruck "18. Lebensmonates des Kindes oder darüber hinaus" ersetzt.