Änderung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes (JASG) betreffend Bereitstellung von Projekten zur Akquisition von Lehrplätzen und zur Ausbildung in Lehrgängen mit verstärkter Ausrichtung auf die neuen Technologien ab 15. 11. 2001 (siehe bereits ARD 5253/1/2001). Bundesgesetz; BGBl I 2001/127, ausgegeben am 27. 11. 2001.