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Änderung des IESG

Betriebswichtige GesetzeARD 4843/1/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

Eine Regierungsvorlage, deren Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht Änderungen des IESG und des Bundessozialämtergesetzes vor, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ebenfalls verabschiedeten Entwurf eines Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (IRÄG) 1997**Durch dieses IRÄG 1997 soll dem Unternehmer bereits vor Eintritt der materiellen Insolvenz Anreiz geboten werden, rechtzeitig Reorganisationsmaßnahmen zu ergreifen. Kommt es dennoch zur Insolvenz, ist es wesentlich, dass sofort nach dem Eintritt der materiellen Insolvenz das Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Regierungsvorlage sieht zur Erreichung dieser Zielsetzungen Änderungen der Insolvenzgesetze und des Gesellschaftsrechts sowie die Schaffung eines Unternehmensreorganisationsgeset zes (URG) vor. stehen.

Die IESG-Novelle hat folgende wesentliche Schwerpunkte:

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