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Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes 26

ARD 5276/3/2002 Heft 5276 v. 11.1.2002

Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (26. Novelle zum GSVG). In Abänderung der Regierungsvorlage (siehe bereits ARD 5263/3/2001) ist die Optionsmöglichkeit, von einer Geldleistungsberechtigung in eine Sachleistungsberechtigung zu wechseln, wie im umgekehrten Fall ebenfalls nur gegen Entrichtung eines Zusatzbeitrages möglich (§ 85a Abs 2 GSVG). Bundesgesetz; BGBl I 2002/2, ausgegeben am 4. 1. 2002.

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