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Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes 25

ARD 5237/9/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (25. Novelle zum GSVG). In Abänderung der Regierungsvorlage (siehe bereits ARD 5222/1/2001) ist der Bezug von Teilzeitbeihilfe für männliche Personen bereits ab 1. 7. 2001 vorgesehen. Bundesgesetz; BGBl I 2001/100, ausgegeben am 7. 8. 2001.

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