Änderung des Getränkeabgabegesetzes 1992 für Kärnten betreffend Vereinbarungen über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, die Höhe und die Form der Entrichtung der Abgabe, den Eintritt der Fälligkeit und die Führung von Büchern und Aufzeichnungen. Gesetz v. 25. 10. 1995; LGBl f. Ktn Nr. 3/1996, 1. Stück, ausgegeben am 17. 1. 1996.