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Änderung des Bgld. Lustbarkeitsabgabegesetzes

Betriebswichtige GesetzeARD 5174/10/2000 Heft 5174 v. 5.12.2000

Änderung des Bgld. Lustbarkeitsabgabegesetzes. Die Pauschalabgabe von monatlich S 400,- pro Apparat gilt auch für das Halten eines Dart- oder Billardapparates. LGBl f. d. Burgenland 2000/71, 40. Stück ausgegeben am 27. 11. 2000.

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