Änderung des AlVG
1. Verfügbarkeit der Ausländer zur Arbeitsvermittlung
Durch eine Änderung des § 7 Abs 3 und 4 AlVG ab 1. 1. 1998 wird jener Aspekt der Verfügbarkeit der Arbeitslosen zur Arbeitsvermittlung neu geregelt, der die Berechtigung zur Arbeitsaufnahme in Österreich betrifft. Der Ausländer wird dann vermittelbar sein, wenn ihm die „Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nicht verwehrt“ ist.