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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Betriebswichtige GesetzeARD 5096/6/2000 Heft 5096 v. 8.2.2000

Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende. Mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2000 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende nach § 25a Abs 2 Z 1 Zivildienstgesetz (ZDG) S 2.358,- und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs 2 Z 2 ZDG S 1.746,-. Verordnung des BMI; BGBl II 2000/26, ausgegeben am 28. 1. 2000.

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