Art 133 B-VG, § 33 StLVwGG
Nach § 33 StLVwGG kann die LReg gegen Erkenntnisse in Angelegenheiten, in denen die Zuständigkeit zur Gesetzgebung Landessache ist, wegen Rechtswidrigkeit Revision an den VwGH erheben. Im Hinblick auf die [im Erkenntnis eingehend dargestellte] Verfassungslage scheint es naheliegend, den Begriff „Erkenntnisse“ in § 33 StLVwGG in einem weiten, auch Beschlüsse der VwG umfassenden Sinn zu verstehen.