vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AlVG § 36a Abs 5

SozialversicherungARD 4831/39/97 Heft 4831 v. 15.4.1997

( AlVG § 36a Abs 5 ) Arbeitslose Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, haben ihr Einkommen durch die Vorlage des Einkommensteuerbescheides über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr auch dann nachzuweisen, wenn er nicht das Jahr der Arbeitslosigkeit betrifft. VwGH 96/08/0112 v. 02.07.1996. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte