(AlVG § 12) Wird das Dienstverhältnis des gewerbe- und handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH durch Lösung in beiderseitigem Einverständnis ohne Zurücklegung der handels- und gewerberechtlichen Geschäftsführerbefugnis beendet, wofür ihm auch weiterhin ein auf Basis eines "Werkvertrages" vereinbartes Honorar unter der Geringfügigkeitsgrenze gewährt wird, ist der Tatbestand der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auch dann nicht erfüllt, wenn die Tätigkeit im geringfügigen Ausmaß im Sinne des § 5 Abs. 2 ASVG erfolgt. VwGH 94/08/0056 v. 05.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)