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Altersteilzeitgeld

ARD 5206/19/2001 Heft 5206 v. 6.4.2001

NÖ GKK, DG-InfoNr 1/2001, März 2001

Durch das SRÄG 2000, BGBl I 2000/101, ARD 5121/1/2000 und ARD 5148/1/2000, wurden die gesetzlichen Bestimmungen zum Altersteilzeitgeld in § 27 AlVG für Vereinbarungen, deren Laufzeit nach dem 30. 9. 2000 beginnt, wesentlich geändert. Die folgenden Punkte sollen daher der Klarstellung hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung einzelner Entgeltbestandteile dienen.

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