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Aktuelle Rechtsvorschriften

Aktuelle Rechtsvorschriften Heft 7 und 8 v. 5.7.2006

Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird. Der angefügte Abs 4 des § 10 RAO regelt die Erfordernisse für eine Urkunde, die von einem Rechtsanwalt zu errichten ist, wie etwa Überprüfung der Identität der Parteien, Umfang der Belehrungspflicht, Unterfertigung durch den Errichtenden; vgl dazu zB § 14 Abs 5 Z 1 WEG 2002 idF WRN 2006. (Rechtswirksam seit 24. Juni 2006)

BGBl I 2006/93

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