Durch das BG BGBl I 2006/134 wurden insb die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG), des Investmentfondsgesetzes (InvFG) und des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) sowie die Bestimmungen zur Besteuerung von Immobilien-Investmentfonds geändert1). Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Änderungen der Novelle: