Der Rat der EU hat die Verordnung (EG) 44/2001 vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen erlassen. Sie wird am 1. 3. 2002 in Kraft treten und dann das EuGVÜ ersetzen.
Mit BGBl II 2000/419 wurde die ExistenzminimumV 2001 erlassen; mit BGBl II 2001/15 die V des BMJ über den Normalkostentarif.