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Aktienzertifikate - Veröffentlichungspflichten

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek und Barbara TumaRdW 2016/192RdW 2016, 261 Heft 4 v. 18.4.2016

BörseG: §§ 48a, 48d

BörseG idF vor BGBl I 2015/98: § 81a

Aktienzertifikate sind schuldrechtliche Instrumente, die Aktien vertreten; sie stellen deren Handelbarkeit sicher und gewähren den Zertifikatsinhabern die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung.

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