Bundesgesetz, mit dem im Aktiengesetz , im Handelsgesetzbuch und im Börsegesetz Regelungen über Optionen auf Aktien getroffen werden (Aktienoptionengesetz - AOG)
BGBl I 2001/42 , ausgegeben am 27. 4. 2001
Optionen auf Aktien („Stock Options“) einer Gesellschaft werden immer häufiger zur Motivation der Mitarbeiter eingesetzt, auch im eigenen Interesse auf einen steigenden Börsenkurs hinzuarbeiten. Mit dem Kapitalmarktoffensivegesetz, BGBl I 2001/2, ARD 5182/2/2001, wurden steuerrechtliche Erleichterungen für Aktienoptionen geschaffen, um diese Form der Entlohnung für Mitarbeiter und Management zu fördern.