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AKG § 6

BetriebswichtigesARD 4855/42/97 Heft 4855 v. 22.7.1997

( AKG § 6 ) Die Unterstützung und Zusammenarbeit von Arbeiterkammern und ÖGB kann auch darin bestehen, dass gewerkschaftliche Veranstaltungen und Aktivitäten, wie Mitgliederwerbeaktionen, finanziell gefördert werden. BMAGS 50.200/16-3/97 v. 13.06.1997.

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