Abweisung
§ 65 stmk BauG 1995
§ 65 stmk BauG 1995 regelt die Entsorgung von Ab- und Niederschlagswässern für fertiggestellte bauliche Anlagen, nicht für das Bauprovisorium.
Abweisung
§ 65 stmk BauG 1995
§ 65 stmk BauG 1995 regelt die Entsorgung von Ab- und Niederschlagswässern für fertiggestellte bauliche Anlagen, nicht für das Bauprovisorium.