Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Rechtsstellung von Unternehmen (Spediteure, Zollagenturen, u.a.), die in Zusammenhang mit der Grenzabfertigung Dienstleistungen erbringen, u.a. betreffend Befreiung des Unternehmers und deren Angestellten vom Erfordernis einer Arbeitserlaubnis und der Sichtvermerkspflicht für die im Zuge ihrer Dienstleistungen notwendigen Grenzübertritte und den jeweils anschließenden Aufenthalt bei der Grenzabfertigungsstelle ab 1. 1. 2001. BGBl III 2001/244, ausgegeben am 21. 11. 2001.