(ABGB § 914) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 31 Ra 194/94 v. 6. 3. 1995 = ARD 4670/43/95, betreffend Anrechnung einer gesetzlichen GSVG-Pension auf eine Betriebspension, wurde keine Folge gegeben. Eine Vertragsauslegung dient nicht dazu, einem Vertragspartner das zu verschaffen, was er im Wege der Vertragsverhandlungen nicht durchsetzen konnte. OGH 8 Ob A 286/95 v. 24.10.1995.