vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 870

ArbeitsrechtARD 4889/11/97 Heft 4889 v. 21.11.1997

( ABGB § 870 ) Ist ein Fußballer nicht auf Grund eines Dienst- oder sonstigen Vertrages verpflichtet, Spiele zu bestreiten, sondern ist das Fußballspiel für ihn ein Hobby, kann von einem Dienstverhältnis oder einer Ähnlichkeit mit einem Dienstverhältnis nicht gesprochen werden und ist es dem Fußballer daher unbenommen, an den jeweiligen Trainings- oder Meisterschaftsspielen teilzunehmen. Eine „Drohung“ des Fußballers, um eine Freigabe zu erreichen, etwas zu unterlassen, wozu er gar nicht verpflichtet ist, ist demnach an sich nicht geeignet, begründete Furcht hervorzurufen. OGH 9 Ob A 92/97p v. 01.10.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte