vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 863, GewO § 82a

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5081/40/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

( ABGB § 863, GewO § 82a ) Tritt ein unter Sachwalterschaft stehender Arbeitnehmer seine neue Arbeitsstelle mit Zustimmung des Sachwalters an, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass der Sachwalter dadurch den vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers beim vorherigen Arbeitgeber schlüssig genehmigt und damit in Wirksamkeit gesetzt hat. OGH 9 Ob A 64/99y v. 16.06.1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte