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ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4843/10/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

( ABGB § 863 ) Die regelmäßige vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen an die Gesamtheit der Arbeitnehmer begründet - auch gegenüber erst später eintretenden Arbeitnehmern - im Allgemeinen in diesem Sinn eine betriebliche Übung, die den Willen des Arbeitgebers, sich diesbezüglich auch für die Zukunft zu verpflichten, unzweideutig zum Ausdruck bringt.

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