( ABGB § 1491 ) Waren einem Arbeitgeber seit Jahren Entgeltrückstände gegenüber seinem Arbeitnehmer bekannt, wobei über diese Rückstände auch Buch geführt wurde, verstößt der Einwand einer kollektivvertraglichen Verfallsklausel gegen diese Ansprüche durch den Masseverwalter gegen Treu und Glauben. ASG Wien 19 Cga 63/98t v. 18.05.1999, rk.