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ABGB § 1295

SozialversicherungARD 4787/30/96 Heft 4787 v. 25.10.1996

(ABGB § 1295) Exzessive Privattelefonate eines Arbeitnehmers, derentwegen dieser nach Auswertung der aufgeschlüsselten "Telecom-Rechnung" entlassen wurde, sind dem Arbeitgeber zu ersetzen. OGH 9 Ob A 2103/96x v. 26.06.1996.

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