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ABGB § 1158

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4880/31/97 Heft 4880 v. 21.10.1997

( ABGB § 1158 ) Wurde im Dienstvertrag eine Weiterbeschäftigungspflicht für den Fall des Scheiterns der als Experiment angesehenen Unternehmensgründung, also für den Fall der Auflösung des Arbeitgeberunternehmen s vereinbart, kommt eine ausdehnende Auslegung dieses Vertragspunktes auf den Fall der Kündigung wegen Einstellung von Betriebsstandorten und geringeren Personalbedarf nicht in Betracht, weil die GmbH als Arbeitgeber in diesem Fall nicht untergeht. Eine im Zuge einer Betriebs- oder Personaleinschränkung erfolgte Kündigung ist als ein jedem Dienstverhältnis immanentes Risiko nicht unter den vereinbarten Vertragszweck zu subsumieren. OGH 9 Ob A 2316/96w v. 29.01.1997.

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