vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1157

Lohnsteuer und AbgabenARD 4745/17/96 Heft 4745 v. 21.5.1996

(ABGB § 1157) Der Arbeitgeber kann bei Gewährung einer freiwilligen Leistung (Sonderzahlung) ohne Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Arbeitnehmer, die im Laufe des Bezugsjahres ausgeschieden sind, auch dann von der Leistung ausnehmen, wenn er den im Laufe des Bezugsjahres neu eingetretenen Arbeitnehmern die Leistung anteilig gewährt. Bundesarbeitsgericht/BRD 10 AZR 208/94 v. 08.03.1995. (Betriebs-Berater 1996/378, Heft 7)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte