vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1154

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5061/31/99 Heft 5061 v. 17.9.1999

( ABGB § 1154 ) Erfolgt der Zuspruch von Kündigungsentschädigung und Abfertigung ausgehend vom monatlichen Nettoentgelt in Nettobeträgen, begründet dies - ungeachtet dessen, ob eine Netto- oder Bruttolohnvereinbarung bestand oder das Klagebegehren die Abfertigung betreffend auf einen Bruttobetrag umgestellt wurde - so lange keine Beschwer, als nicht behauptet wird, dass der zugesprochene Nettobetrag infolge unrichtiger Vornahme der entsprechenden Abzüge nicht mit dem nunmehr geltend gemachten Bruttobetrag korrespondiert. OGH 9 Ob A 62/99d v. 19.05.1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte