(ABGB § 1154) Es verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, Arbeitnehmer allein deshalb aus einem betrieblichen Versorgungswerk auszunehmen, weil sie in einem zweiten Dienstverhältnis stehen. Für eine solche Benachteiligung gibt es keinen sachlich rechtfertigenden Grund. Bundesarbeitsgericht/BRD 3 AZR 349/94 v. 22.11.1994. (Betriebs-Berater 1995/2011, Heft 39)