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ABGB § 1152

KollektivverträgeARD 4850/12/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( ABGB § 1152 ) Ein Entgelt eines gewerberechtlichen Geschäftsführers im Gastgewerbe, dessen Tätigkeit zum weitaus größten Teil auf die Erfüllung seiner Aufsichtspflichten im Rahmen der gewerberechtlichen Geschäftsführung entfällt, erscheint mit S 5.000,- monatlich angemessen. OLG Wien 8 Ra 284/96k v. 11.12.1996, Revision unzulässig.

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