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Abgabennachforderung aus Beitragsrückvergütung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5698/9/2006 Heft 5698 v. 21.7.2006

§ 18 Abs 1 Z 2 EStG, § 295a BAO - Erhält ein Steuerpflichtiger in Vorjahren als Sonderausgaben abgesetzte Beiträge zu einer freiwilligen Weiterversicherung zurück (hier: wegen rückwirkender Einbeziehung in eine Pflichtversicherung), kann die Abgabenbehörde die Einkommensteuerbescheide der Jahre, in denen die Zahlungen der Weiterversicherungsbeiträge erfolgten, gemäß § 295a BAO abändern, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten ist.

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