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Abfertigungsanspruch eines Fußballtrainers mit gelegentlichen Provisionen von dritter Seite

ArbeitsrechtARD 4945/9/98 Heft 4945 v. 7.7.1998

( ABGB § 1151, AngG § 2, § 23 Abs 1 ) Ein Fußballtrainer, mit dem nur zur Umgehung der Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht ein „Werkvertrag“ abgeschlossen wurde, unterliegt dem AngG. In die Abfertigungsberechnungsgrundlage sind dennoch Provisionen, die er für die gelegentliche Vermittlung von Werbeverträgen von dritter Seite erhalten hat, nicht einzubeziehen.

OGH 8 Ob A 42/98d v. 12. 2.1998

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