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Abbau von Überstundenarbeit

ArbeitsrechtARD 4934/21/98 Heft 4934 v. 19.5.1998

( ABGB § 1153, ArbVG § 90 ) Es steht dem Arbeitgeber frei, seinen Betrieb so zu organisieren, dass keine Überstunden mehr anfallen. Die Überstunden und damit der Mehrverdienst der Arbeitnehmer gehören nicht zu deren Besitzstand.

Bundesarbeitsgericht/BRD 1 AZR 102/97 v. 21.10.1997

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