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Abänderung von Einkommensteuerbescheiden nach Aufrechterhaltung des Feststellungsbescheides

Lohnsteuer und AbgabenARD 4897/25/97 Heft 4897 v. 23.12.1997

( BAO § 295 Abs 1 ) Die Abänderung eines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides ist bei Aufrechterhaltung des Feststellungsbescheides, von dem der Einkommensteuerbescheid ab geleitet ist, auch dann unzulässig, wenn der abgeleitete Einkommensteuerbescheid materiell unrichtig ist.

VwGH 95/13/0044, 0045 v. 09.07.1997

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