Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzung fest:
EuGH 16. 6. 2005, Rs C-104/04 (Kom/Frankreich)
Frankreichs durch die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Art 3/2 und 8/1 der RL 97/13/EG des EP und des Rates vom 26. Februar 1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP) beim Sprachtelefondienst und den Universaldienst im Telekommunikationsbereich in einem wettbewerbsorientierten Umfeld.