vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9 Abs 1, § 80 BAO

ARD 5262/18/2001 Heft 5262 v. 16.11.2001

(§ 9 Abs 1, § 80 BAO) Der Abgabenbehörde ist nur zumutbar, auf ein im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides zur Befriedigung der Gläubiger verwertbares Vermögen zu greifen. Forderungen, die nur „mit einem entsprechenden Nachdruck“ (hier: im Ausland) einbringlich gemacht werden können, zählen grundsätzlich nicht zu einem derart verwertbaren Vermögen. VwGH 22.09.2000, 98/15/0148, 98/15/0147. (Beschwerden abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte