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§ 98 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2007/33JSt-StVG 2007, 162 Heft 5 v. 1.9.2007

§ 98 StVG

Der Strafgefangene bekämpft die Entscheidung des Anstaltsleiters, womit sein Ansuchen, bei einer gemäß § 91 StVG stattfindenden Ausführung zu einer Videokonferenz in der Justizanstalt St (Zeugeneinvernahme) Privatkleidung tragen dürfe, abgelehnt wurde. Die VK hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen:

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