vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 885 ABGB

ARD 5253/35/2001 Heft 5253 v. 9.10.2001

(§ 885 ABGB) Ist aufgrund einer Punktation ein Eintrittsrecht einer Gesellschaft in alle von einer anderen Gesellschaft ausgeschriebenen Werkaufträge in dem Sinne festgeschrieben, dass die den Auftrag vergebende Gesellschaft ihrem Vertragspartner die Anbote anderer Mitbieter bekannt zu geben hat und sich diese dann entscheiden kann, den Auftrag zu einer konkret zu berechnenden Summe zu übernehmen, ist die ausschreibende Gesellschaft an diese Regelung auch dann gebunden, wenn der Text der förmlichen Vertragsurkunde das Wort „Einstiegsrecht“ nicht mehr enthält und seinem Sinn nach nur zu einer Verpflichtung der ausschreibenden Gesellschaft führt, ihrem mitbietenden Vertragspartner den Auftrag dann zu erteilen, wenn dieser zumindest das zweitbeste Anbot legt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte