(§ 879 ABGB, KV-Handelsangestellte) Die Revision gegen das Urteil OLG Wien 13. 10. 2000, 8 Ra 253/00k, ARD 5215/21/2001 und ARD 5219/14/2001, betreffend kollektivvertragliche Einstufung eines Filialleiters einer Lebensmittelkette in die Beschäftigungsgruppe 3 des KV f. Handelsangestellte bzw. Zulässigkeit der Vereinbarung einer All-In-Überstundenpauschale auch dann, wenn das Gesamteinkommen nicht erheblich höher ist als der kollektivvertragliche Mindestlohn, wurde zurückgewiesen. OGH 09.05.2001, 9 Ob A 9/01s .