vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 82 lit f GewO

ArbeitsrechtARD 5139/12/2000 Heft 5139 v. 25.7.2000

( § 82 lit f GewO ) In der Bereitschaft, bei Bedarf Schneeräumarbeiten zu verrichten, ist eine Rufbereitschaft iSd § 20a AZG zu sehen. Diese darf außerhalb der Arbeitszeit nur an 10 Tagen pro Monat vereinbart werden; der Kollektivvertrag kann zulassen, dass Rufbereitschaft innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten an 30 Tagen vereinbart werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte