Inkrafttreten der EBA/GL/2021/03 und Verfügbarkeit des überarbeiteten Meldeformulars für die damit im Zusammenhang stehenden Vorfälle
Die EBA-Leitlinien für die Meldung schwerwiegender Vorfälle gem. der PSDII (EBA/GL/2021/03), die die bisherigen Leitlinien EBA/GL2017/10 mit Jänner 2022 ersetzen, sind in Kraft getreten.