Zahlungsdienste-Paket
Zahlungsdiensterichtlinie II (PSD II)
Die Mitgliedstaaten müssen die mit Jänner 2016 in Kraft getretene PSD II bis Jänner 2018 in nationales Recht umsetzen. Darin wurden die Vorschriften der alten Richtlinie an die innovativen Bezahlsysteme im Internet und per Mobilfunk angepasst, die teilweise noch im Entstehen begriffen sind.