Der Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das ASVG betreffend Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der Chipkarte als Krankenscheinersatz geändert wird (56. Novelle zum ASVG; siehe schon ARD 5013/1/99), wurde vom Ministerrat als Regierungsvorlage der parlamentarischen Behandlung zugeführt.