EuG 13. 9. 2010, Rs T-452/04 (Editions Odile Jacob SAS/Kom)
Odile Jacob hat auch die Nichtigerklärung der KomE vom 30. Juli 2004 über die Zulassung von Wendel Investments als Übernehmer der weiter zu veräußernden Vermögenswerte begehrt, worüber das EuG zu Recht erkannte:
Nach Art 15 der Verpflichtungszusagen von Lagardère muss diese einen Beauftragen benennen, der ihr und Editis gegenüber unabhängig ist; dieser muss seine Vergütung nach vorgegebenen Regeln erhalten, die weder die ordnungsgemäße Erfüllung seines Auftrags noch seine Unabhängigkeit beeinträchtigen.